Bedinungen für Anfrage & Verkauf

  1. Für alle unsere Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Unsere Preisliste ist ein freibleibendes Angebot.
  3. Höhere Gewalt (Witterung, Streik, etc.) entbindet uns von der Lieferpflicht.
  4. Die in unserer Preisliste aufscheinenden Maße sind annähernd angegeben. Kleinere Abweichungen nach oben oder unten sind zulässig.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Lieferanten.
  6. Mängelrügen: Wir ersuchen Sie, Pflanzen sofort nach Eintreffen zu prüfen, da Reklamationsansprüche schon nach 24 Stunden nach Erhalt der Ware erlöschen. Durch das Einsetzen der Pflanzen erlöschen die Reklamationsansprüche sofort. Einzelvereinbarungen können natürlich abweichend dieser Verkaufsbedingungen jederzeit getroffen werden.
  7. Für das Anwachsen der Pflanzen kann grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden.
  8. Eine eventuelle Ersatzleistung wird von uns nur in Form einer Ersatzlieferung und zwar höchstens bis zum Umfang der beanstandeten Lieferung geleistet, oder in Form einer finanziellen Abfindung bis zum Kaufpreis.
  9. Alle Preise gelten ab Betrieb ausschließlich Verpackung in Euro inklusive der gesetzl. MwSt. Die Pflanzenpreise verstehen sich inklusive der gesetzl. MwSt. von 13 %. Das Zubehör unterliegt 20 % MwSt.
  10. Das Verpackungsmaterial wird lt. Preisliste verrechnet und nicht zurückgenommen.
  11. Werden Bestellungen erst in der folgenden Saison oder im folgenden Jahr ausgeliefert, so gilt für diese automatisch der Listenpreis der jeweiligen Saison oder des jeweiligen Jahres, auch wenn die Bestellung zum Preis einer früheren Preisliste erfolgte.
  12. Skonto und sonstige Abzüge sind nicht zulässig!
  13. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen unbedingt unserer schriftlichen Bestätigung.
  14. Die angegebenen Preise bei Forstpflanzen bedingen die Abnahme von mindestens 1 Bund:
    – Nadelbaumarten 50 Stk. je Bund; Ausnahme: Fichte 70+, 25 Stk./Bund
    – Laubbaumarten 25 Stk. je Bund
    – Landschaftsgehölze 10 Stk. je Bund
  15. Bei Abnahme kleinerer Mengen von Forstpflanzen erfolgt eine Verrechnung mittels Einzelpreis, der wie folgt festgesetzt ist:
    – Einzelpreis Nadelholz: € 2,00 brutto
    – Einzelpreis Laubholz: € 2,50 brutto
    – Einzelpreis Landschaftsgehölze: € 2,30 brutto
  16. Jede Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage und mit stillschweigender Annahme dieser Verkaufsbedingungen.